Verfassungsfeindlich


Ich hätte da mal eine Frage:
Wenn jemand ein Vorhaben plant, dass unserer Verfassung widerspricht, das dann aber auch noch unser ganzes Land betrifft, dann macht man sich doch eigentlich schon verdächtig und der Verfassungssschutz sollte sich darum kümmern, oder etwa nicht?

Wenn nun dieser jemand diese Vorhaben als Gesetzt einbringt und auch noch verabschieden lässt,
das Bundes­verfassungs­gericht (BVerfG) sogar die Verfassungsfeindlichkeit bestätigt,
dann sollte es doch klar sein, oder?

Ist dieser jemand aber zufällig ein Innenminister, dann scheint das OK zu sein.
Gut, man kann sagen das war eine Ausnahme und kann jedem mal passieren.
Aber warum andauernd?

Hier mal eine Auflistung der schlimmsten Fälle der letzten jahre ohne Gewähr der Vollständigkeit:

  • 03.03.2004  Außenwirtschaftsgesetz
  • 03.03.2004  großer Lauschangriff
  • 18.07.2005  Europäisches Haftbefehlsgesetz – EuHbG
  • 27.07.2005 Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • 15.02.2006 Luftsicherheitsgesetzes
  • 04.04.2006 Rasterfahndung
  • 13.06.2007 Gesetz über das Kreditwesen
  • 27.02.2008 heimliche Onlinedurchsuchung
  • 11.03.2008 automatische Kennzeichenerfassung
  • 11.03.2008 Vorratsdatenspeicherung
  • 17.02.2009 bayrisches Versammlungsrecht
  • 03.03.2009 elektronische Wahlgeräte
  • 02.03.2010 Vorratsdatenspeicherung

to be continued …

(Bevor sich jemand beschwert: Das sind nur die inoffiziellen Titel der Gesetze. Die genauen Bezeichnungen und Urteile liste ich hier nicht erneut auf, sind aber über die Links unten alle aufgeführt.)

Ist schon seltsam das Ganze. natürlich spielt bequemlichkeit auch eine Rolle. Warum soll man sich Gedanken über die Verfassungskonformität machen, wenn man doch extra dafür ein Gericht hat? Aber so einfach gestrickt ist sicher keiner unserer Minister (und das meine ich nicht ironisch, glaube ich). Es dürfte klar sein, dass einfach nur ausprobiert wird was geht und man hofft sicher immer wieder dass man das Verfassungsgericht dann noch irgendwie davon überzeugen kann, ein Auge zuzudrücken. Denn was ist schon so eine Verfassung? Für viele Politiker offensichtlich nur ein hinderliches Regelwerk, dass als Ansporn zur kreativsten Umgehung dient.

Erstmal Danke für die Mühe der Auflistung: winniewacker natürlich sollte man mal über Bundesverfassungsgericht nachlesen, bei Wikipedia gut und verständlich geschrieben.
Auf jeden Fall sind einige Spekulationen recht nahe liegend .

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier; © DBT/Thomas Köhler/photothek.net

Interessant ist auch ein Gespräch mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier.

Aber langsam fällt das doch einigen auf: Zur verfassungsfeindlichkeit der FDP oder meinpolitikblog oder
hier

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5 comments

  1. Sonja (1 comments) sagt:

    Wenn es einem so offensichtlich gezeigt wird,
    dann kann man nur zu einem Schluss kommen.
    Die meisten werden aber nicht dahin kommen.

  2. Tonja (3 comments) sagt:

    Und was sagt uns das jetzt was wir nicht schon gewusst haben?

  3. Christian (1 comments) sagt:

    Das weiß eben immer nur ein Teil… Also ich finde die Überschrift “Zur verfassungsfeidlichkeit der FDP” schon sehr gelungen!!!

  4. bobo (1 comments) sagt:

    Der Verfassungsschutz ist Ermittler. Bei parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren ist nichts zu ermitteln, weil sie sowieso vom Parlament bzw. Ministerium ordentlich dokumentiert werden. Der Verfassungsschutz schützt die Ordnung. Vor ordnungsgemäßen Angriffen auf die Verfassung schützt das Verfassungsgericht. Vor willkürlicher Auslegung des Verständnisses von Freiheitlicher Grundordnung schützt nur der eigene Verstand.

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